der Sankt Sebastianus Schützenbruderschaft Aachen-Hitfeld e.V.
- Vor jedem Schießen ist eine Schießleitung bekannt zu geben
- Diese Schießleitung ist für den gesamten Schießablauf verantwortlich.
- Den Anordnungen dieser Aufsicht ist unbedingt Folge zu leisten.
- Die Schießleitung ist berechtigt, jederzeit das Schießen zu unterbrechen oder zu beenden.
- Bei Einbruch der Dunkelheit ist das Schießen zu beenden.
- Intern ist Schülern unter 10 Jahren das Schießen nicht erlaubt.
Bei öffentlichen Schießen mit anderen Vereinen gelten die Bestimmungen des Landesverbandes der Armbrustschützen. - Geschossen wird mit den Armbrustbogen stehend freihändig. Körperbehinderte mit mindestens 50% Behinderung können beim Schießen an- odre auflegen. Das gleiche gilt für Schützen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben bzw. Jungschützen in der Phase der Schießausbildung.
- Der Schütze betritt erst den Stand und spannt seine Armbrust, wenn der Pfeil des vorhergehenden Schützen den Boden erreicht hat.
- Gleichzeitiges Schießen auf beide Stangen ist nicht erlaubt.
- Ein Schießen ist nur dann erlaubt, wenn sich ein kundiger Schütze und ein Schießwart im Stand befinden.
- Bei Arbeiten in unmittelbarer Nähe des Schießstandes ist eine Schießen verboten.
- Schützen, die nicht schießen, haben sich im Sicherheitsbereich aufzuhalten.
- Pfeile dürfen nur während einer Schießunterbrechung gesammelt oder geholt werden.
- Bei Stangenbruch oder ähnlichen Pannen wird der Rest des Vogels oder die Klappe auf die andere Stange montiert und das Schießen fortgesetzt.
- Bei Verstößen gegen die Schießordnung ist eine Haftung durch die Bruderschaft ausgeschlossen.